Betroffenenrechte
Sie sind von einer Insolvenzbekanntmachung betroffen und möchten Auskunft oder Löschung verlangen? Wir bearbeiten Ihr Anliegen innerhalb von 72 Stunden intern.
So funktioniert es
- Senden Sie eine E-Mail an datenschutz@insolvenzmonitoring.de mit dem Betreff „Löschersuchen".
- Nennen Sie das Aktenzeichen und das Insolvenzgericht (falls bekannt) sowie den Namen, auf den sich die Bekanntmachung bezieht.
- Wir prüfen die Zulässigkeit (die Daten stammen aus amtlichen Bekanntmachungen nach § 9 InsO) und setzen berechtigte Löschungen umgehend um.
Hinweis: Verbraucherdaten werden ohnehin nicht öffentlich angezeigt und nach Maßgabe der InsoBekV (§ 3) automatisiert gelöscht. Öffentliche Firmenseiten werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist depubliziert (HTTP 410).