FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
WO KOMMEN DIE DATEN HER?
Wir arbeiten daran direkt aus dem Handelsregister alle Insolvenzmeldungen in einer maschinenlesbaren Form zu exportieren und zur Verfügung zu stellen. Viel Arbeit, aber auch viel Nutzen für alle.
WAS IST IN DEN DATEN ENTHALTEN?
Der Datensatz enthält den Namen des Unternehmens, die Anschrift und die Handelsregisternummer mit dem entsprechenden Amtsgericht. Mehr unter dem Menü-Punkt "Daten"
IST DIE CSV MIT EXCEL KOMPATIBEL?
Ja. Die CSV kann mit Microsoft Excel geöffnet, gefiltert, bearbeitet und weiter verwendet werden.
WELCHE UNTERNEHMEN MÜSSEN SICH IM HANDELSREGISTER EINTRAGEN UND WELCHE UNTERNEHMEN BEKOMME ICH BEI EINER INSOLVENZMELDUNG?
Kaufmännisch geführte Unternehmen müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen.
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die klar stellt, ab welchem Umsatzvolumen oder ab welcher Unternehmensgröße ein Unternehmen als kaufmännisch geführt gilt und somit die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend ist.
Auch wenn die Rechtslage also nicht eindeutig ist, sollten sich Gründer dennoch frühzeitig Gedanken darüber machen, ob eine Eintragung in das Handelsregister für das Unternehmen infrage kommt oder nicht.
In der Praxis wird von vielen Experten empfohlen, dass Unternehmen ab einem jährlichen Umsatz von 50.000 Euro oder ab 10 Mitarbeitern die Eintragung in das Handelsregister in Erwägung ziehen sollten.
Allerdings muss hier auch angemerkt werden, dass es keine allgemeingültige Aussage ist und auch von anderen Faktoren, wie beispielsweise der Branche oder der Unternehmensstruktur, abhängig ist.
Als Existenzgründer sollte man sich also bereits frühzeitig damit auseinandersetzen und am besten mit einem Steuerberater oder Anwalt der Wahl besprechen, ob für das Unternehmen eine Eintragung in das Handelsregister infrage kommt oder nicht. Dies muss daher von jedem Gründer selbst festgelegt werden.
Dennoch gibt es einige Kriterien, anhand derer man feststellen kann, ob eine Neugründung zu einer Eintragung führen muss. Hierbei geht es um die folgenden Rechtsformen: OHG, KG, GmbH, AG, welche auch erst mit der Eintragung entstehen und somit verpflichtend sind. Hier kommen wir auch zur Antwort auf die Frage: Es werden stets alle neu eingetragenen OHGs, KGs, GmbHs und AGs im Export enthalten sein.
KANN ICH MEIN ABO JEDERZEIT KÜNDIGEN?
Ja, selbstverständlich. Wir verrechnen unsere Dienstleistung auf monatlicher Basis, somit kann zu jedem Monatsersten gekündigt und die Mail einstellt werden.
ICH ERHALTE KEINE MAILS!
Bitte überprüfen Sie den Spam Ordner und stellen Sie sicher, dass unsere Mailadresse von Ihnen, oder Ihrer Unternehmensfirewall nicht geblockt wird.
WO IST MEINE RECHNUNG? ICH HABE SIE NICHT ERHALTEN!
Die Rechnung wird monatlich per Mail übermittelt. Gerne können wir diese erneut ausstellen.
AN WEN WIRD DIE DIENSTLEISTUNG ERBRACHT?
Wir bieten diese Dienstleistung ausschließlich Unternehmen an, somit ist zu beachten, dass die Dienstleistung eine reine B2B Dienstleistung ist (von Unternehmen für Unternehmen).